Allgemeine Vertragsbedingungen der Business Performance Academy
In-house Trainings und Offene Trainings.
I. Allgemeines
1. Allen Vertragsleistungen der Business Performance Academy – im Folgenden kurz BPAcademy genannt – liegen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde. Der Auftraggeber anerkennt diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für sich und die von ihm bestimmten Mitarbeiter, die an Trainings und Coachings der BPAcademy teilnehmen, mit Vertragsunterzeichnung und/oder Anmeldung über unsere Webseite als verbindlich an.
2. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass seine und seiner Mitarbeiter persönliche Daten nach Maßgabe der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden können; soweit persönliche Daten von Mitarbeitern betroffen sind, stellt der Auftraggeber sicher, dass diese die etwa erforderliche Einwilligung erteilt haben.
II. Anmeldebestätigung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmer der Trainings und Coachings unverzüglich nach Vertragsabschluss mit Namen und E-Mail-Adresse zu benennen, soweit eine Benennung nicht bereits im Vertrag enthalten ist.
2. Die BPAcademy wird dem Auftraggeber die Anmeldung und den Termin für die Trainings und Coachings umgehend schriftlich oder in Textform bestätigen. Mit der Bestätigung sind der Termin und die in diesem durch die BPAcademy zu erbringenden Vertrags-leistungen festgelegt; terminliche und inhaltliche Änderungen sind nach dieser Bestätigung nicht mehr kostenfrei möglich.
III. Leistungen der BPAcademy - Zertifikat
1. Die BPAcademy erbringt die Vertragsleistungen in Übereinstimmung mit den mit dem Auftraggeber abgestimmten Zielsetzungen; die Ausbildung der Teilnehmer bei Trainings und Coachings erfolgt auf der Basis ihrer Leistungsmöglichkeiten.
2. Die BPAcademy setzt bei den Trainings und Coachings praxis-orientierte, stimulierende, motivierende und erprobte Methoden ein. Der Trainingserfolg für die Teilnehmer hängt wesentlich von der Lernbereitschaft der Teilnehmer und deren Anwesenheit bei allen Terminen – insbesondere bei den ersten Terminen – ab. Die BPAcademy informiert den Auftraggeber unter Wahrung der Diskretion bezüglich der Leistungsmöglichkeiten über Umstände, die den Trainings- oder Coachingerfolg der Teilnehmer gefährden können.
3. Die Teilnehmer von Trainings erhalten zu Beginn die festgelegten Beurteilungskriterien, deren Erreichen für den Erfolg der Trainingsteilnahme erforderlich ist. Teilnehmer, die die Beurteilungskriterien erreichen, erhalten über die erfolgreiche Teilnahme ein Zertifikat der BPAcademy.
IV. Stornierung und Verschiebung von Terminen durch den Auftraggeber
1. Bestätigte Termine für Trainings und Coachings sind verbindlich. Bei einer Nichtteilnahme des Auftraggebers oder der von ihm bestimmten Teilnehmer an Trainings und Coachings bleibt der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, das volle im Vertrag vereinbarte Honorar an die BPAcademy zu bezahlen. Im Einzelnen gelten die folgenden Regelungen:
2. Bei Offenen Trainings:
a) Vertretung
Der Auftraggeber kann jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihm entstehen keine zusätzlichen Kosten.
b) Umbuchung
Der Auftraggeber kann jederzeit auf einen anderen Veranstaltungstermin oder auch eine andere Veranstaltung umbuchen. Hierüber muss er die BPAcademy schriftlich informieren. Bei einer Umbuchung (nur einmalig möglich) erhebt die BPAcademy folgende Bearbeitungsgebühren:
- Umbuchung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
- Umbuchung 6-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt., max. € 450,- zzgl. MwSt. Umbuchung ab 2 Wochen vor Veranstaltungs-beginn: 30 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt., max. € 1.280,- zzgl. MwSt.
- Für e-Learnings nehmen wir Umbuchungen grundsätzlich kostenlos vor.
c) Stornierung
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich möglich. Die BPAcademy erhebt folgende Bearbeitungsgebühren:
- Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt., max. € 450,- zzgl. MwSt.
- Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers.
Bei e-Learning-Angeboten ist die Stornierung vor dem ersten Login kostenlos. Mit Beginn der Bearbeitung des e-Learnings (erster Login) erhebt die BPAcademy die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
3. Bei Internen Trainings:
a) Termine von Trainingstagen werden nur dann kostenfrei verschoben, wenn die Terminabsage mindestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich erfolgt und der Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der schriftlichen Terminabsage bei der BPAcademy stattfindet.
b) Falls der Auftraggeber einen Termin mindestens 6 Wochen vorher absagt und der Ersatztermin nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der schriftlichen Terminabsage bei der BPAcademy stattfindet, müssen 20% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
c) Falls der Auftraggeber einen Termin mindestens 3 und höchstens 6 Wochen vorher absagt, müssen 40% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
d) Falls der Auftraggeber einen Termin weniger als 3 Wochen vorher absagt, müssen 100% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
4. Bei Einzelcoachings:
a) Termine von Trainingstagen werden nur dann kostenfrei verschoben, wenn die schriftliche Terminabsage mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin erfolgt und der Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der schriftlichen Terminabsage bei der BPAcademy stattfindet.
b) Falls der Auftraggeber einen Termin mindestens 4 Wochen vorher absagt und dieser nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Zugang der schriftlichen Terminabsage bei der BPAcademy stattfindet, müssen 20% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
c) Falls der Auftraggeber einen Termin mindestens 2 und höchsten 4 Wochen vorher schriftlich absagt, müssen 40% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
d) Falls der Auftraggeber einen Termin weniger als 2 Wochen vorher schriftlich absagt, müssen 100% des vereinbarten Honorars bezahlt werden.
5. Der Auftraggeber bleibt in allen Fällen, in denen pauschaler Schadensersatz geschuldet wird (IV 2 – 4), berechtigt nachzuweisen, dass der BPAcademy kein oder nur ein geringerer Schaden als die Schadensersatzpauschale entstanden ist.
V. Terminabsage durch die BPAcademy
1. Die BPAcademy ist berechtigt Termine für Trainings, auch wenn sie bestätigt sind, abzusagen, wenn die durch die BPAcademy für das einzelne Training festgelegte Mindestanzahl von Teilnehmern nicht erreicht ist.
2. Die BPAcademy ist berechtigt, Termine für Trainings und Coachings abzusagen, wenn die Durchführung aus Gründen, die die BPAcademy nicht zu vertreten hat (z.B. Streiks, höhere Gewalt, Erkrankung oder Tod des Trainers usw.), nicht oder nur unter erheblicher Erschwernis oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die BPAcademy wird im Fall der Absage von Trainings- oder Coachingterminen versuchen, mit dem Auftraggeber einen Ersatztermin abzustimmen, um den ausgefallenen Termin nachzuholen.
3. Müssen Trainings- oder Coachingtermine durch die BPAcademy abgesagt werden, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart werden kann, erstattet die BPAcademy das hierfür gezahlte Honorar. Weitergehende Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere solche auf Ersatz von Kosten für eine vergebliche Anreise zum Termin und Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, auch wenn ein Ersatztermin stattfindet.
VI. Zahlung
1. Das der BPAcademy zustehende Honorar ist durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt spesenfrei auf das Konto der BPAcademy zu bezahlen. Im Fall nicht rechtzeitiger Zahlung ist die BPAcademy berechtigt ab dem 15. Tag Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.
2. Die BPAcademy ist nicht verpflichtet, vereinbarte und bestätigte Trainings- oder Coachingtermine durchzuführen, wenn die Zahlung nicht zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin eingegangen ist.
3. Die BPAcademy ist, wenn der Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt und nach Setzen einer Nachfrist von 10 Kalendertagen bezahlt hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des der BPAcademy in diesem Fall zustehenden Schadenersatzanspruchs ergibt sich aus den sinngemäß geltenden Regelungen unter IV 2 bis IV 4.
VII. Urheberrecht
Trainingsunterlagen, gleich in welcher Form (Printversion oder digitalisiert), die dem Auftraggeber und den Teilnehmern überlassen werden, unterliegen dem Urheberrecht der BPAcademy. Alle Rechte an den Unterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Vervielfältigung und der sonstigen Bearbeitung oder Verwertung, auch von Teilen der Unterlagen - in welcher Form und technischen Verfahrensweise auch immer - bleiben ausschließlich der BPAcademy vorbehalten. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf ohne schriftliche Zustimmung der BPAcademy reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme vervielfältigt, verarbeitet oder zur öffentlichen Wiedergabe oder Verbreitung – gleich durch welche Medien – benutzt werden.
VIII. Vertraulichkeit
1. Die BPAcademy wird Informationen über den Auftraggeber, sein Unternehmen und dessen Know-how, von denen sie durch die vertragliche Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, streng vertraulich behandeln und sicherstellen, dass diese Vertraulichkeit auch durch die Mitarbeiter der BPAcademy strikt beachtet wird. Sie wird solche Informationen nicht an Dritte weitergeben.
2. Die Unterlagen, die Methoden und Prozeduren, von denen der Auftraggeber und die Teilnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangen, sind vertrauliche Informationen und demgemäß streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen Dritten in keiner Form zugänglich gemacht werden.
3. Der Auftraggeber hat die Vertraulichkeitsverpflichtung auch den Teilnehmern aufzuerlegen, die er zur Teilnahme an Trainings und Coachings anmeldet. Die Verletzung der Vertraulichkeit verpflichtet zum Ersatz des der BPAcademy entstehenden Schadens. Kann die BPAcademy im Einzelfall einen solchen Schaden nicht konkret nachweisen, ist sie berechtigt, eine Schadensersatzpauschale von € 50.000,00 für jeden Fall des Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung vom Auftraggeber zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass der BPAcademy kein oder nur ein geringerer Schaden als die Schadensersatzpauschale entstanden ist.
IX. Haftungsbeschränkung
1. Die Trainings- und Coaching-verfahren, die die BPAcademy einsetzt, ermöglichen es dem aufmerksamen Teilnehmer, das Trainings- oder Coachingziel zu erreichen. Die BPAcademy haftet jedoch nicht für den Erfolg und die Zielerreichung.
2. Die Haftung der BPAcademy ist auf Ansprüche gleich welcher Art, die sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit stützen, beschränkt. Hat die BPAcademy für solche Ansprüche einzutreten, ist der Anspruch der Höhe nach auf eine einmalige Zahlung in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars, höchstens jedoch auf € 25.000,00 beschränkt.
3. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der BPAcademy zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers oder eines Teilnehmers.
X. Sonstiges
Der Auftraggeber darf gegen Forderungen der BPAcademy nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
XI. Erfüllungsort - Gerichtsstand – Rechtswahl
1. Ist der Vertragspartner der BPAcademy Vollkaufmann, juristische Peron des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz der BPAcademy Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner der BPAcademy keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.